Gläubigerberatung vor und in der Insolvenz
Sicherung der Ansprüche des Gläubigers; Vertragsgestaltung, insbesondere insolvenzfester Erwerb von Gegenständen und Rechten, beispielsweise urheberrechtlicher Nutzungsrechte und gewerblicher Schutzrechte (Lizenzen); Verhalten bei drohender Insolvenz, Insolvenzantrag durch den Gläubiger zur Sicherstellung der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger; Forderungsanmeldungen; gerichtliche Feststellung von Insolvenzforderungen; Vertretung von Gläubigern in Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss.
Schuldnerberatung bei drohender Insolvenz
Feststellung der Antragspflicht; Vorbereitung und Einreichung des Antrags; Vermeidung von Haftungsfallen für Organe des Schuldners; Begleitung von Restrukturierungsmaßnahmen zur Insolvenzvermeidung, hierbei Vermeidung von Haftungsfallen für Organe des Schuldners; Vorbereitung von Insolvenzplanverfahren und deren Begleitung.
Unterstützung im Insolvenzverfahren
Sonderprüfungen; Rechtsgutachten zu spezifischen Problemen urheberrechtlicher Nutzungsrechte und gewerblicher Schutzrechte in der Insolvenz; Gutachten zu branchenspezifischen Fragen; Durchsetzung von Ansprüchen gegen Organe des Schuldners; Durchsetzung von Ansprüchen aus Insolvenzanfechtung.
Kontakt: | Dr. Franz Ludwig Heiss |
Dr. Axel P. Fröhlich |